Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
(The Convention Concerning the Protection of World)

Sie hat das Ziel, bedeutende menschliche Kulturleistungen und einzigartige Naturlandschaften zu erhalten.
Diese Konvention wurde - getragen von der UNESCO - im Jahre 1972 ratifiziert.
143 Mitgliedsstaaten engagieren sich in diesem Gremium.

Das Welterbe umfaßte per Juni 1996 insgesamt 469 Natur- und Kulturgüter in 105 Staaten.
Sie sind aufgeteilt in folgende Kategorien:


 
350
Kulturdenkmäler
102
Naturdenkmäler
17
Denkmäler des Kultur- und Naturerbes

Verfahren zur Anerkennung
Der Antrag auf Anerkennung kann von Nationalen Regierungen gestellt werden.
Kriterien sind dabei die Einzigartigkeit und der Erhaltungszustand des Natur- oder Kulturdenkmals.
Nachzulesen in:
- Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt -

Die Begutachtung erfolgt durch Nichtstaatliche Fachverbände.
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Internationaler Rat für Baudenkmäler und Kunststätten (ICOMOS)
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Internationale Union für die Erhaltung der Natur und natürlichen Hilfsquellen (IUCN)

Ein Zwischenstaatliches Komitee der UNESCO entscheidet über den Antrag.

Adressen

UNESCO World Heritage Centre
7 Place de Fontenoy
F - 75352 Paris 07 SP
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wh-info@unesco.org
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http://www.unesco.org/whc/heritage.htm